Es handelt sich bei dem gegenständlichen Objekt um ein Wohnhaus mit einer Nutzfläche von 47 m² samt Nebengebäuden am Kaiserwiesenweg in Graz. Die bei der Behörde eingereichten Palnunterlagen stimmten nicht mit der Realität überein. Das gemauerte Nebengebäude konnte nicht besichtigt werden und findet nur als Lager Verwendung. Eine offene Holzlage bleibt bewertungstechnisch außer Ansatz. Aufgrund des Bauzustandes des Wohnhauses sind deutliche Instandsetzungs- bzw. Reparaturarbeiten (Zustandsnote 4!) notwendig. Zudem befinden sich Bad und WC in einem Zustand, der erhebliche Reinigungstätigkeiten erfordert. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über einen Kochherd mit Holz bzw. Kohle. Das Wohnhaus ist nicht unterkellert und verfügt über einige weder plan- noch bescheidmäßig nachvollziehbare Zubauten. Die Raumsituation des Wohnhauses stimmt nicht mit dem Plan überein. Der Zugang zum Wohnhaus erfolgt über eine Tür, die nicht den Vorschriften des Baugesetzes entspricht. sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit nicht genehmigten Nebengebäuden
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