Zweifamilienhaus - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1291946
Informacje kontaktowe:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 06.11.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, Verhandlungssaal 1/EG
Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, Verhandlungssaal 1/EG
Dom dwurodzinny Klein Sankt Paul Austria

Dom dwurodzinny
Foreclosures
Wyceniona wartość, wartość rynkowa € 302,000 (≈ US$ 344,000)
AT-9373 Klein Sankt Paul, Westsiedlung 33
Bundesland Kärnten, Austria
Finanse
Data aukcji 06.11.2025
344,000)
Wyceniona wartość, wartość rynkowa € 302,000 (≈
Powierzchnie
Przestrzeń życiowa1,926.74 sqft
Nieruchomość0.87 acre
Opis
Die Liegenschaft ist im westlichen Bereich von Klein St. Paul in der Westsiedlung gelegen. Die Entfernung zur Görtschitztal-Bundesstraße beträgt ungefähr 1 km. Die Grundstücke bilden eine geschlossene Einheit und weisen terrassenförmig eine mittlere bis steile Hangneigung nach Osten auf. Das Gebäude wurde 1955 aufgestockt und in den Jahren ab 2016 grundlegend renoviert. Es ist massiv errichtet und besteht aus Unter- und Obergeschoss. Satteldach mit Ziegeldeckung. Die Böden sind Fliesen-, Laminat- oder Parkettböden. Kunststofffenster mit Isolierverglasung. Insgesamt mittlerer bis guter Bau- und Erhaltungszustand mit leichtem Instandsetzungsrückstau. Nutzfläche ungefähr 230 m².74121 Ober St. Paul EZ 12
Einfamilienhaus mit mehreren Grundstücken 3.530 m²
Adresse: Westsiedlung 33, 9373 Klein St. Paul
nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 22. 4. 2025 mit Bewertungsstichtag 25. 3. 2025 zu entnehmen.
Verkehrswert EUR 302.000,00
Gesamtschätzwert EUR 302.000,00
geringstes Gebot: EUR 151.000,00
Vadium: EUR 30.200,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Vadium: Die Liegenschaft ist im westlichen Bereich von Klein St. Paul in der Westsiedlung gelegen. Die Entfernung zur Görtschitztal-Bundesstraße beträgt ungefähr 1 km. Die Grundstücke bilden eine geschlossene Einheit und weisen terrassenförmig eine mittlere bis steile Hangneigung nach Osten auf. Das Gebäude wurde 1955 aufgestockt und in den Jahren ab 2016 grundlegend renoviert. Es ist massiv errichtet und besteht aus Unter- und Obergeschoss. Satteldach mit Ziegeldeckung. Die Böden sind Fliesen-, Laminat- oder Parkettböden. Kunststofffenster mit Isolierverglasung. Insgesamt mittlerer bis guter Bau- und Erhaltungszustand mit leichtem Instandsetzungsrückstau. Nutzfläche ungefähr 230 m².
74121 Ober St. Paul EZ 12
Einfamilienhaus mit mehreren Grundstücken 3.530 m²
Adresse: Westsiedlung 33, 9373 Klein St. Paul
nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 22. 4. 2025 mit Bewertungsstichtag 25. 3. 2025 zu entnehmen.
Verkehrswert EUR 302.000,00
Gesamtschätzwert EUR 302.000,00
geringstes Gebot: EUR 151.000,00
Vadium: EUR 30.200,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Geringstes Gebot: 151.000,00 EUR
Lokalizacja
#BezirkSanktVeitanderGlan
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